Das akademische Tattoo
- wortbeat
- 9. Okt. 2019
- 5 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 1. Mai 2020
Mir schwebte seit längerer Zeit eine Idee für eine Tätowierung durch den Kopf. Die Vereinigung drei meiner musikalischen Vorlieben in einem Satz, aber auf lateinisch, sollte meinen rechten Unterarm zieren. Diese drei Vorlieben sind die Bands THE DOORS und ENDZEIT sowie die Kult-Radiosendung GRENZPUNKT NULL. Der deutsche Satz dazu lautet: „Die Pforten zur Endzeit sind im Grenzpunkt Null geöffnet.“ Mein Vorschlag, ohne jegliche Lateinkenntnisse, via Internetrecherche, sah wie folgt aus: „PORTAE IN AETERNUM SUNT PATULUS LIMES PUNCTUM NULLUS.“

Auf dieser Basis startete ich eine Anfrage bei einer befreundeten Juristin. Sie schrieb mir zurück: „Zum Glück bin ich durch das Jurastudium ohne Latein gekommen, die paar Sätze hat man einfach auswendig gelernt, deshalb kann ich Dir leider nicht einmal ansatzweise weiterhelfen.“ Als nächstes interviewte ich eine sprachgewandte Arbeitskollegin und fragte sie, ob sie mir bezüglich einer lateinischen Übersetzung weiterhelfen könne. Sie traute sich zwar nicht an eine Übersetzung, obwohl sie lateinische Grundkenntnisse besaß, gab mir aber den entscheidenden Tipp. Ich sollte es doch einmal an der Lateinfakultät der Universität Z. versuchen. Zielstrebig suchte ich mir von der Homepage der Universität einen Herrn Dr. Y., stellvertretender Leiter der Fakultät Latein, heraus und schrieb ihm sogleich eine E-Mail:
„Sehr geehrter Herr Dr. Y., wir kennen uns nicht, aber eine ehemalige Studentin ihrer Universität gab mir den Tipp, es einmal bei Ihnen zu versuchen. Ich hätte gerne ein paar lateinische Worte bzw. eine Übersetzung vom Deutschen ins Lateinische: „Die Pforten zur Endzeit sind im Grenzpunkt Null geöffnet.“ Mein Ansatzpunkt wäre: „PORTAE IN AETERNUM SUNT PATULUS LIMES PUNCTUM NULLUS.“ Vielen Dank für Ihre Bemühungen und einen schönen Tag wünscht Ihnen T.K. aus Ilmenau.“
Zehn Minuten später klingelte mein Telefon und Herr Dr. Y. rief mich ganz interessiert an und erkundigte sich über das genaue Zustandekommen meines Anliegens, dass ich ihm nicht verschwieg, ohne allerdings auf den Verwendungszweck einzugehen.
Dann vergingen allerdings zwei Wochen und ich entschloss mich ihm erneut zu schreiben:
„Sehr geehrter Herr Dr. Y., ich wollte nur kurz nachfragen, ob Sie sich meines kleinen Anliegens noch erinnern. Auch biete ich Ihnen an, eine entsprechende Gebühr für die Übersetzung zu zahlen, das hatte ich bei meiner ersten Anfrage nicht in Erwägung gezogen. Ich wünsche Ihnen ein schönes verlängertes Wochenende. MfG T.K.“
Die Antwort kam postwendend:
„Sehr geehrter Herr K., Ihr Anliegen ist nicht vergessen. Ich warte nur noch auf die Rückmeldung eines Kollegen zu meinem Lösungsvorschlag. Ich gehe davon aus, dass Ihrem Satz die Implikation einer Division durch Null vor Augen steht (Limes für x gegen Null strebt gegen unendlich). MfG Dr. Y.“
Ich war verdutzt, verwundert, erstaunt sowie verwirrt und ging auch von einer Implikation einer Division durch Null aus, danach legte ich mich Schlafen, zählte noch ein paar Schäfchen ohne Komplikation mit einer Tattoo Vision.
Ein paar Tage später erhielt ich von ihm eine E-Mail mit dem weitergeleiteten E-Mail Schriftwechsel, den er mit dem erwähnten rückmeldungspflichtigen Kollegen hatte:
„Sehr geehrter Herr K., nachstehend leite ich Ihnen den Schriftwechsel zwischen mir und einer mir übergeordneten Fachperson weiter. Deren Namen habe ich pflichtgemäß anonymisiert.
Sehr geehrter Herr Professor X, ein Kollege aus den Naturwissenschaften hat mich um Übersetzung folgenden Satzes gebeten: „Die Pforten zur Endzeit sind im Grenzpunkt Null geöffnet.“ Ich habe mir dazu folgende Lösung ausgedacht: „PATENT OMNIBUS NUMERIS AD NIHILUM LIMITEM TENSIBUS AD TEMPORUM INFINITATEM PORTAE.“ (Wenn alle Zahlen zum Nichts als Grenze gestreckt sind, stehen die Pforten zur Unbegrenztheit der Zeiten offen.) Was halten Sie davon? MfG Dr. Y.
Sehr geehrter Herr Dr. Y., ich rate ab. Nach meiner Erfahrung wollen gerade Jungwissenschaftler durch Latein Eindruck schinden – was sich aber ins Gegenteil verkehrt, wenn sie nicht wissen, wie ihre Übersetzung zustande gekommen ist. Man macht sich da leicht mal lächerlich, habe ich mehrfach beobachtet. Wenn Latein, dann ein Original-Zitat, aber bitte antik, sonst versteht man das nämlich nicht; und Sie sehen es ja auch an Ihrem Grenzpunkt, den Sie versucht haben zu umschreiben: Dahinter steckt eine ganze Theorie, die sich mit den klassischen Mitteln ohnehin kaum wiedergeben lässt, dafür aber zu Widerspruch einlädt wie bei NIHILUM und TENSIBUS. Mein Tipp: Er soll sagen, was er denkt, aber umgekehrt so, dass es jeder Blödmann versteht. DAS ist die wahre Kunst, die kaum ein Professor beherrscht. MfG Professor X.“
Der an mich gerichtete Text der Email hatte folgenden Inhalt:
„Die von mir erarbeitete sprachliche Lösung ist demnach nicht sprachwissenschaftlich autorisiert, was bedeutet, dass sie leider weder grammatisch noch stilistisch noch semantisch tragfähig ist. Ich kann nur hoffen, dass die mir übergeordnete Fachperson meinen Textvorschlag nicht zum Anlass nimmt, mich wegen unzureichender Lateinkenntnisse aus dem Dienst zu entfernen. Ich leite Ihnen den Vorgang nur deswegen weiter, damit Sie sehen, dass ich mich Ihres Anliegens tatsächlich und nach eigenem – wenngleich offensichtlich unzureichendem – Vermögen angenommen habe. Zur angemessenen Behandlung Ihres Anliegens muss ich Ihnen daher empfehlen, einen Hochschullehrer zu suchen, der sowohl Mathematiker als auch Fachmann für mittellateinische Philologie ist und daher aus entsprechender Textkenntnis beurteilen kann, wie ein lateinisch schreibender Mathematiker der (frühen) Neuzeit den von Ihnen gemeinten Sachverhalt formuliert hätte. MfG Dr. Y.“
Nach einer meinerseits umfangreichen Dankes E-Mail für seine Bemühungen, bekam ich noch folgende E-Mail zum Abschluss unserer kleinen Korrespondenz:
„Sehr geehrter Herr K., die von Ihnen vorgesehene Verwendung der Übersetzung kenne ich freilich nach wie vor nicht. Die mir dienst- und fachvorgesetzte Person ist der Meinung, dass mit der Verwendung einer lateinischen Formulierung für einen Sachverhalt, der in der Sprache der klassischen Latinität nicht abbildbar ist, da die zugrundeliegenden Sachverhalte, insbesondere sowohl der Begriff der Null als auch der mathematische Begriff des Grenzpunktes, damals unbekannt gewesen sind, bei den Lesern zwangsläufig Missverständnisse schaffen werden, weil es von der Art der Lateinkenntnisse der Leser abhängig ist, was genau sie verstehen und was nicht.
Damit sind im Wesentlichen folgende ineinandergreifende Gegebenheiten angesprochen:
1. Sprachstufe, Wortschatz und Stilistik des Lateinischen, die der Leser gelernt hat (z. B. Caesar, Cicero, Livius, Sallust, Seneca, Plinius, spätantike Juristen, spätantike Philosophen, frühchristliche Theologen, mittelalterliche Chronisten aus dem deutschen, galloromanischen, iberischen oder insularen Raum, Sprachlehrer des Humanismus, frühneuzeitliche Theologen, Juristen, Mediziner, Philosophen, Verwaltungslatein durch die Jahrhunderte und Länder, Neu-Latinisten der Vatikanischen Kommission usw. usw.),
2. fachwissenschaftlicher Hintergrund des jeweiligen Lesers,
3. Geltungsbedürfnis des jeweiligen Lesers.
Diese Überlegungen werden Sie leicht nachvollziehen können, da ja z. B. die von mir vorgeschlagene Übersetzung eine spezifische Verbindung von Kenntnissen des Lateinischen der Epoche von ca. 60 v. Chr. bis ca. 60 n. Chr. (Abitur-Leistungskurs, 15 Punkte und dreizehnjährige hochschulische Unterrichtserfahrung an der Universität Z.) und der Schulmathematik der Zeit von 1988 bis 1990 (Abitur-Grundkurs, 12 Punkte) darstellt. Sie werden also vermutlich von jedem anderen Lateinkundigen, den Sie konsultieren, einen Lösungsvorschlag erhalten, der nicht mit meinem identisch ist. Dementsprechend werden Sie möglicherweise von jedem anderen Lateinkundigen, dem Sie meinen Übersetzungsvorschlag zeigen, Gründe hören, weswegen mein Übersetzungsvorschlag nicht tragfähig sei. Daher gestatte ich Ihnen die Verwendung meines Übersetzungsvorschlages ausschließlich unter der Voraussetzung, dass Sie mich nicht als Urheber nennen, mich aber mit 1% am Gewinn beteiligen, wenn Sie mit etwas, worin mein Textvorschlag zu lesen ist, einen Gewinn von mehr als EUR 100.000,00 erzielen. MfG H. Dr. Y.“
Ich sicherte ihm die geforderte Gewinnbeteiligung zu und bedankte mich noch einmal für seine hohe Hilfsbereitschaft. Der Akt der Tätowierung war zwar schmerzhaft, aber wesentlich unspektakulärer als ihr Zustandekommen. Allerdings konnte ich meinem Tätowierer Gabor diese Geschichte während seiner Arbeit erzählen, was für Kurzweil sorgte und das Procedere nicht so lang erscheinen ließ. Die Aufschrift: „PATENT OMNIBUS NUMERIS AD NIHILUM LIMITEM TENSIBUS AD TEMPORUM INFINITATEM PORTAE.“, ziert seit dem meinen Unterarm.
T.K.
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